Sonntag, 8. Dezember 2013

Neubaustrecke "Wendlingen-Ulm": Zusammenfassung von ein paar relevanten Informationen


Stuttgart 21 – ein Baden-Württemberg  ein Reizwort, ein Reizthema. Bundesweit erlangte das Thema Popularität nach den Protesten im Schlossgarten gegen die Baumfällungen, die Ende September 2010 anstanden. Doch nicht nur S21 – also die Neuordnung des Bahnknoten Stuttgarts, in dessen Epizentrum der neue Hauptbahnhof steht – steht weiterhin im Fokus, auch die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm rückte im Rahmen der in Folge der heftigen Proteste 2010 angestrengten Schlichtungsverfahren ins Rampenlicht. Beide Projekte sind enorm umfangreich und komplex. Auf alle Details kann man in so einem Text, wie ich ihn vorhabe zu verfassen, nicht mal im Ansatz eingegangen werden. So wird bei der Neubaustrecke z. B. ein hoher Tunnelanteil vorhanden sein, bei dem man sich durch bestimmte Gesteinsschichten hindurch arbeiten muss, bei dessen Realisierung auch Quelldrücke und andere Besonderheiten mit zu bedenken sind. Hier soll es aber vor allem um die Kostenentwicklung der beiden Projekte gehen.
Hier sind beide Projekte aber leicht zu differenzieren. Die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm steht im Bedarfsplan des Bundes. Konkret heißt es dazu von der Bahn wie folgt, die „NBS (Anm. von mir Neubaustrecke) ist im Bedarfsplan des Bundes als Projekt "im vordringlichen Bedarf", also der höchsten Einstufung, verzeichnet. Daher obliegt die Finanzierung nach dem Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSchwAG) dem Bund. „ Allerdings lohnt sich hier eine dezidierte Betrachtung der Finanzierung des Projekts der NBS, um zu einer relevanten Erkenntnis zu gelangen: auch das Land schießt einen Beitrag zur NBS in Höhe von 950 Millionen Euro zu. Die Bahn gibt an, dass aus diesem „Baukostenzuschuss“ das Projekt bis zum Einstieg des Bundes im Jahr 2016 finanziert wird. Ohne den Beitrag des Landes würde sich auf diesem Abschnitt, so meine Schlussfolgerung, keine Schubkarre und mein Arbeiter regen.  Da die Strecke aber elementar wichtig für den neuen „tiefer gelegten“ Hauptbahnhof in Stuttgart ist, wird man hier zwangsweise höhere Risiken eingehen. In den Schlichtungsgesprächen im Oktober / November 2010 wurde vom Bahnvorstand Dr. Volker Kefer vehement darauf hingewiesen, dass die NBS in Verbindung mit dem Knotenpunkt Stuttgart 21 elementar ist.
Zeitlich ist der Verzug bereits jetzt enorm. Die Bahn selbst gibt zur Finanzierung und deren Entwicklung zu Protokoll, dass das Land Baden-Württemberg „für das Projekt 950 Millionen Euro als festen Baukostenzuschuss zur Verfügung stellt. Der Bau des Projekts wird zunächst aus diesen Mitteln finanziert, ab dem Jahr 2016 stellt der Bund dann die Anschlussfinanzierung sicher. Hierfür sind rund 2.310 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Anteil reduziert sich um den EU Anteil von 101 Millionen Euro.“ Die 950 Millionen Euro von Landesseite sind in der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Land aus dem April 2009 fixiert worden. Etwaige Kostensteigerungen (Inflation, Stahlpreise, Bauleistungen etc.) werden gesondert in einer Anpassungsvereinbarung angezeigt und abgesegnet, so Dr. Volker Kefer in den Schlichtungsgesprächen im Herbst 2010. Die EU entlastet den Bund mit einem Zuschuss von ca. 101 Millionen Euro, so genannte TEN-Mittel (TEN=Trans-Europaen Network). Um diese 101 Millionen Euro reduziert sich der Kostenanteil des Bundes an der NBS. Der Kostenstand 2004 bezifferte die Kosten noch auf 2.025 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage setzte auch die bereits erwähnte Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2009 auf. Bereits im Jahr 2010, diesem Menetekel, wenn man so will, musste die Summe auf 2.890 Milliarden Euro korrigiert werden. Das mutet exotisch an, hätte man auch ein Jahr vorher damit rechnen können, dass bestimmte Kalkulationen (faktisch gebaut wurde bis dahin ja nicht) obsolete sein würden. Genau dies war dann 2010 auch der Zankapfel. Die Kritiker bemängelten, dass bereits bei Abschluss der Finanzierungsvereinbarung die Mehrkosten, begründet durch Rechenmodelle, praktisch feststanden.  
865 Millionen Euro Mehrkosten mussten nun aber zur Kenntnisgenommen und abgesegnet werden. Die Bahn begründete diese Mehrkosten „mit  Preissteigerungen – der rechnerischen Inflationsfortschreibung –, die sich seit 2004 ergeben haben, in Höhe von rund 200 Millionen Euro und 665 Millionen Euro Mehrkosten für den Tunnelbau, den Bahnkörper und Erdbau wie beispielsweise Einschnitte, Dämme und Kabeltiefbau, den Bau von Brücken und Stützbauwerken sowie den Bereich Oberbau und Eisenbahntechnik zusammen. Zum letztgenannten zählt unter anderem die moderne Technik zur Zugsteuerung, European Train Control System, das sogenannten ETCS. „ Im Jahr 2013 werden die Kosten mit 3.260 Milliarden Euro beziffert. Diese Kostensteigerung wird mit der „rechnerischen Inflationsrate“ und – hier schlägt sich nun der Zeitverzug nieder – mit der „verspäteten Inbetriebnahme“ im Jahr 2021 begründet. In der gemeinsamen Erklärung des Landes Baden-Württemberg und der Bahn bzw. ihrer Gesellschaften („DB Netz“, „DB Energie GmbH“) vom April 2009, in der der Zuschuss des Landes (950 Millionen Euro) geregelt wird, ist von einer Inbetriebnahme im Jahr 2019 die Rede. Der Landes-Zuschuss ist laut Vereinbarung nicht rückzahlbar! Wieso dieser Zuschuss, den das Land nicht erbringen müsste, überhaupt aufgebracht wird, ist ebenfalls in der Vereinbarung fixiert worden. Dort heißt es: „Um die frühzeitige Realisierung der NBS Wendlingen-Ulm und die zeitgliche Fertigstellung des Projekts Stuttgart 21 zu ermöglichen, hat sich das Land in der Gemeinsamen Erklärung dazu verpflichtet , einen festen, nicht rückzahlbaren, Zuschuss für den Bund in Höhe von 950 Millionen Euro beginnend ab 2010 (…)“ zu leisten. Es geht als darum - holzschnittartig formuliert -, früher auf der Schnellfahrstrecke durchs Gebirge fahren zu können.  Die Bahn begründet dies damit, dass der Bahnknoten Stuttgart nur dann, wenn er mit der NBS kombiniert wird, seine volle Wirkung entfalten könnte. Der Anteil des Landes am Projekt bleibt, unabhängig von etwaigen Kostensteigerungen (von denen man zwingend ausgehen muss) konstant. Alles andere wäre vor dem Hintergrund der Art des Bauvorhabens auch ein Hohn. Wie schon beschrieben, ist der Strecken Neubau –rein juristisch - Bundesangelegenheit. Im Endeffekt steht im Fokus, die Neubaustrecke zusammen mit dem Tiefbahnhof und der dazugehörigen Infrastruktur in Betrieb zu nehmen. Um diese „zeitgliche“ Inbetriebnahme sicherzustellen, bringt das Land einen „freiwilligen“ „Zuschuss“ auf. Dies ist insofern interessant, als dass damals noch nicht alle Bauabschnitte vor allem rund um den Tiefbahnhof planfestgestellt waren.  Solange für solche Abschnitte keine Planfeststellungsbeschlüsse existieren, kann dort auch nicht gebaut werden.
Man hat also in vorauseilendem Gehorsam, so will ich es mal formulieren, finanzielle Zusagen erteilt, die man selbst bei angenommener Erteilung aller Planfeststellungsbeschlüsse nicht hätte machen müssen. Hier ist man also der Bahn entsprechend weit entgegengekommen, auch wenn sich das in der Vereinbarung selbstverständlich deutlich anders liest. Hinzu kommen noch 75 Millionen Euro an Planungskosten, die die Bahn vollständig selbst trägt. Dieses Vorgehen ist aber Bedarfsplanvorhaben lt. Bahn nicht unüblich. Als Fazit bleibt also, dass die NBS mit ziemlicher Sicherheit „kommen“ wird. Sie ist mit entsprechender Priorität ausgestattet und Bundesaufgabe. Dies umfasst auch die Nachjustierungen der Kosten. Ob sich dieses Projekt am Ende als „Geldverbrennung“ erweisen wird, bedarf keiner Antwort mehr. Kostensteigerungen bei Projekten dieses Ausmaßes sind nicht zu vermeiden, aber der Umfang, in dem diese Steigerungen im Fall der NBS anfielen, ist auffällig und sollte definitiv einer dezidierteren Prüfung unterzogen werden.
 
Der zweite Teil ist der Bahnknoten Stuttgart 21 inkl. dem Herzstück, dem neuen Hauptbahnhof. Dieser (Bahnknoten) ist, wie bereits anfangs erwähnt, nicht direkt mit der NBS zu vergleichen. Da dieses Projekt auch nicht direkt im Bedarfsplan erfasst wurde. Auch hier gab es eine Kostenkalkulation aus dem Januar 2004, die für das Projekt 2.810,4 Milliarden Euro „ermittelt“ hatte. Allerdings wurde bereits in der Finanzierungsvereinbarung, die auch hier geschlossen wurde, von Ende März 2009 bereits mit steigenden Kosten gerechnet und bereits eine Klausel aufgenommen, die darauf hinweist, dass der endgültige Kostenstand bzw. das Gesamtvolumen „erst nach dem kaufmännischen Abschluss“ des Projekts zu evaluieren seien. Doch dieses Thema würde einen zweiten Beitrag nötig machen. Und dafür fehlt mir gerade die Muße….